CareLit Fachartikel
Die »Dreierregel« im Embryonenschutzgesetz
Frister, H.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2012 · Heft 2 · S. 10 bis 13
Dokument
131980
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das sich aus dem Wortlaut des Embryonenschutzgesetzes ergebende strafbewehrte Verbot, innerhalb eines Zyklus mehr als drei Eizellen einer Frau zu befruchten (sog. Dreierregel), ist durch die seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zu ver-zeichnenden Fortschritte der Reproduktionsmedizin fragwürdig geworden. Der Beitrag geht der umstrittenen Frage nach, ob dieser Entwicklung bereits de lege lata durch eine einschränkende Auslegung des Embryonenschutzgesetzes Rechnung ge-tragen werden kann.
Schlagworte
PRÄIMPLANTATIONSDIAGNOSTIK
THERAPIE
RISIKO
STRAFRECHT
RECHT
URTEIL
REPRODUKTIONSMEDIZIN
STRAFE
ZEIT
INTENTION
BLASTOZYSTE
FRAUEN
PROGNOSE
BODEN
BERLIN
RICHTLINIE