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„Wir würden nie etwas gegen den Willen der Eltern tun.

Ensel, A.; · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2012 · Heft 4 · S. 42 bis 44

Dokument
132817
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover
Autor:innen
Ensel, A.;
Ausgabe
Heft 4 / 2012
Jahrgang 64
Seiten
42 bis 44
Erschienen: 2012-04-01 00:00:00
ISSN
0012-026 X
DOI

Zusammenfassung

Es ist zu einfach, es so darzustellen, als gäbe es eine Guillotine nach dem Motto „Gestern war 23+6 - da kann man das Kind in Geborgenheit sterben lassen und „Heute ist 24+0, da wird es behandelt bis zum letzten Herzschlag mit allem, was wir haben. Trotzdem gibt es diese Grenze in gewisser Weise, denn in den deutschen und auch in den amerikanischen Leitlinien steht, dass in der Regel das Leben des Kindes aufgrund der statistischen Behandlungschancen ein so starkes Recht hat, dass schon ziemlich starke andere Aspekte dagegen sprechen müssen, ihm dieses Lebensrecht zu gewähren. In jedem Land gibt es diese Schallgr…

Schlagworte

ELTERN KIND THERAPIE ENTSCHEIDUNG LEBEN RECHT NEONATOLOGIE ANGELICA LEITLINIEN FRÜHGEBURT KONSENS PRAXIS ES ROLLE ZWILLINGE DRILLINGE