Das Sachverständigengutachten im Verfahren über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung
Diener, J.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2012 · Heft 4 · S. 58 bis 59
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gem. § 280 Abs. 1 FamFG ist vor der Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts grds.1 ein Sachverständigengutachten einzuholen. § 280 Abs. 3 FamFG stellt an das einzuholende Gutachten bestimmte formale Anforderungen, die gewährleisten sollen, dass das Gericht seiner aus dem Amtsermittlungsgrundsatz erwachsenden Pflicht, das Gutachten auf seine wissenschaftliche Begründung, seine innere Logik und seine Schlüssigkeit hin zu überprüfen, nachkommen kann.2 Das Gutachten muss daher Art und Ausmaß der Erkrankung im Einzelnen anhand der Vorgeschichte, der durchgeführten Untersuchung und…