CareLit Fachartikel

Das Sachverständigengutachten im Verfahren über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung

Diener, J.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2012 · Heft 4 · S. 58 bis 59

Dokument
133307
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Diener, J.;
Ausgabe
Heft 4 / 2012
Jahrgang 21
Seiten
58 bis 59
Erschienen: 2012-04-01 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Gem. § 280 Abs. 1 FamFG ist vor der Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts grds.1 ein Sachverständigengutachten einzuholen. § 280 Abs. 3 FamFG stellt an das einzuholende Gutachten bestimmte formale Anforderungen, die gewährleisten sollen, dass das Gericht seiner aus dem Amtsermittlungsgrundsatz erwachsenden Pflicht, das Gutachten auf seine wissenschaftliche Begründung, seine innere Logik und seine Schlüssigkeit hin zu überprüfen, nachkommen kann.2 Das Gutachten muss daher Art und Ausmaß der Erkrankung im Einzelnen anhand der Vorgeschichte, der durchgeführten Untersuchung und…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN GERICHT BETREUUNG ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG LOGIK ES CHARAKTER VERSTÄNDNIS BtPrax Betreuungsrechtliche Praxis