Zur Betreuervergütung § 2 VBVG
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2012 · Heft 4 · S. 77 bis 78
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine nachträglich, d. h. zwischen Ende des Vergütungszeitraums und Vergütungsfestsetzung eingetretene Mittellosigkeit führt nicht zu einer Reduzierung des für die Berechnung der Vergütung des Betreuers zugrunde zu legenden Stundenansatzes i. S. v. § 5 VBVG. Der Pauschalierung der Betreuervergütung liegt die Erwägung zugrunde, dass bei nicht mittellosen Betreuten regelmäßig ein höherer Arbeitsaufwand anfällt als bei mittellosen Betreuten. War der Betreute aber im jeweiligen Vergütungszeitraum nicht mittellos, so reduziert sich der pauschal ermittelte und der Vergütung zugrunde gelegte Arbeitsaufwand des Betreuers…