Zum Behandlungsabbruch § 101 Abs. 1 SGB VII
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2012 · Heft 4 · S. 83 bis 84
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin war Ehefrau des mittlerweile verstorbenen Versicherten L. S. Bei einem Arbeitsunfall vom 07. 09. 2006 erlitt der Versicherte schwerste Verletzungen. Als Folgen dieses Arbeitsunfalls stellte die Beklagte mit Bescheid v. 18. 03. 2008 fest: apallisches Syndrom (Wachkoma), Tetraplegie (komplette Lähmung aller Extremitäten), Dysphagie mit Tracheostomaversorgung und PEG-Versorgung sowie Harnund Stuhlinkontinenz nach Verkehrsunfall mit schwerem Schädelhirntrauma mit Subduralblutung und Subarachnoi-dalblutung, multiplen Schädelfrakturen und multiplen traumatischen Hirnkontusionen, stumpfem Thoraxtrauma, Rip…