CareLit Fachartikel
Die betriebliche Übung im öffentlichen Dienst
Picker, C.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 4 · S. 195 bis 207
Dokument
133354
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Unter der betrieblichen Übung wird allgemein die regelmäßige und gleichförmige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers verstanden, aus denen die Arbeitnehmer schließen dürfen, dass ihnen eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer gewährt werden soll.1 Als Geltungsgrund ist die betriebliche Übung subsidiär: sie kommt nur bei Leistungen in Betracht, zu denen der Arbeitgeber nicht bereits durch Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Regelung im Einzelarbeitsvertrag verpflichtet ist.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
LEISTUNG
RECHT
RECHTSPRECHUNG
SERVICE
VERHALTEN
WOLLE
PRAXIS
VERTRAUEN
BELEGSCHAFT
ZEIT
HÖHE
ES
ARBEITSLEISTUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS