CareLit Fachartikel

Die betriebliche Übung im öffentlichen Dienst

Picker, C.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 4 · S. 195 bis 207

Dokument
133354
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Picker, C.;
Ausgabe
Heft 4 / 2012
Jahrgang 26
Seiten
195 bis 207
Erschienen: 2012-04-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Unter der betrieblichen Übung wird allgemein die regelmäßige und gleichförmige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers verstanden, aus denen die Arbeitnehmer schließen dürfen, dass ihnen eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer gewährt werden soll.1 Als Geltungsgrund ist die betriebliche Übung subsidiär: sie kommt nur bei Leistungen in Betracht, zu denen der Arbeitgeber nicht bereits durch Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Regelung im Einzelarbeitsvertrag verpflichtet ist.

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITNEHMER LEISTUNG RECHT RECHTSPRECHUNG SERVICE VERHALTEN WOLLE PRAXIS VERTRAUEN BELEGSCHAFT ZEIT HÖHE ES ARBEITSLEISTUNG ARBEITSVERHÄLTNIS