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Thromboseprophylaxe: Welche Maßnahmen sind unverzichtbar?

Wedekind, S.; · Rechtsdepesche, Köln · 2012 · Heft 5 · S. 116 bis 122

Dokument
133781
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Wedekind, S.;
Ausgabe
Heft 5 / 2012
Jahrgang 9
Seiten
116 bis 122
Erschienen: 2012-05-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Wenn ein Arzt eine Thromboseprophylaxe unter-lässt, begeht er einen Behandlungsfehler. Dieser Sachverhalt ist unumstritten und wurde zuletzt in einem Urteil des LG Potsdam vom 5.5.2011 (Az.: 11 0 187/08) eindeutig bestätigt.1 Darin wurde das Unterlassen einer umfassenden Thromboseprophylaxe als Behandlungsfehler gewertet, der zu einer Beweislastumkehr hinsichtlich der Kausalität des entstandenen Gesundheitsschadens (tödlicher Lungeninfarkt) führte, woraufhin dem Kläger ein Schmerzensgeld i.H.v. 15000,- Euro zugesprochen wurde.

Schlagworte

PROPHYLAXE THROMBOSEPROPHYLAXE RISIKO KRANKENHAUS LEITLINIE KOSTEN BEHANDLUNGSFEHLER KAUSALITÄT LUNGENINFARKT ZEIT BEHANDLUNGSSTANDARD THERAPIE THROMBOEMBOLIE SCHMERZTHERAPIE UROLOGIE NEPHROLOGIE