CareLit Fachartikel
Thromboseprophylaxe: Welche Maßnahmen sind unverzichtbar?
Wedekind, S.; · Rechtsdepesche, Köln · 2012 · Heft 5 · S. 116 bis 122
Dokument
133781
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wenn ein Arzt eine Thromboseprophylaxe unter-lässt, begeht er einen Behandlungsfehler. Dieser Sachverhalt ist unumstritten und wurde zuletzt in einem Urteil des LG Potsdam vom 5.5.2011 (Az.: 11 0 187/08) eindeutig bestätigt.1 Darin wurde das Unterlassen einer umfassenden Thromboseprophylaxe als Behandlungsfehler gewertet, der zu einer Beweislastumkehr hinsichtlich der Kausalität des entstandenen Gesundheitsschadens (tödlicher Lungeninfarkt) führte, woraufhin dem Kläger ein Schmerzensgeld i.H.v. 15000,- Euro zugesprochen wurde.
Schlagworte
PROPHYLAXE
THROMBOSEPROPHYLAXE
RISIKO
KRANKENHAUS
LEITLINIE
KOSTEN
BEHANDLUNGSFEHLER
KAUSALITÄT
LUNGENINFARKT
ZEIT
BEHANDLUNGSSTANDARD
THERAPIE
THROMBOEMBOLIE
SCHMERZTHERAPIE
UROLOGIE
NEPHROLOGIE