CareLit Fachartikel
Zum Schmerzensgeldanspruch eines als Notfall eingelieferten Patienten wegen medikamentöser Ruhigstellung und zeitweiser mechanischer Fixierung
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2012 · Heft 4 · S. 223 bis 235
Dokument
133794
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch (Zwangs-)Maßnahmen wie die medikamentöse Sedierung oder mechanische Fixierung (Eingitterung, Bauchgurt, Handfesseln usw.), die im Rahmen einer ärztlichen (hier intensivmedizinischen) Heilbehandlung ohne wirksame Einwilligung des Patienten erfolgt sind, lösen die Haftung der Behandlungsseite grundsätzlich nur dann aus, wenn diese Eingriffe zu (irgend-)einer gesundheitlichen Beeinträchtigung des Patienten geführt haben (im Anschluss an BGHZ 176, 342, dort Rdnr. 19,20).
Schlagworte
FIXIERUNG
NOTFALL
EINWILLIGUNG
PATIENT
SCHMERZENSGELD
THERAPIE
Zwangs
Maßnahmen
Medikamentöse
Sedierung
Mechanische
Eingitterung
Bauchgurt
Handfesseln
Rahmen
Ärztlichen