CareLit Fachartikel

Zum Schmerzensgeldanspruch eines als Notfall eingelieferten Patienten wegen medikamentöser Ruhigstellung und zeitweiser mechanischer Fixierung

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2012 · Heft 4 · S. 223 bis 235

Dokument
133794
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 4 / 2012
Jahrgang 16
Seiten
223 bis 235
Erschienen: 2012-04-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Auch (Zwangs-)Maßnahmen wie die medikamentöse Sedierung oder mechanische Fixierung (Eingitterung, Bauchgurt, Handfesseln usw.), die im Rahmen einer ärztlichen (hier intensivmedizinischen) Heilbehandlung ohne wirksame Einwilligung des Patienten erfolgt sind, lösen die Haftung der Behandlungsseite grundsätzlich nur dann aus, wenn diese Eingriffe zu (irgend-)einer gesundheitlichen Beeinträchtigung des Patienten geführt haben (im Anschluss an BGHZ 176, 342, dort Rdnr. 19,20).

Schlagworte

FIXIERUNG NOTFALL EINWILLIGUNG PATIENT SCHMERZENSGELD THERAPIE PATIENTEN CHARAKTER KOMA RECHTSPRECHUNG HÖHE BRONCHITIS HERZINSUFFIZIENZ VERHALTEN DOKUMENTATION URIN