Beantragung einer klinischen Prüfung gemäß § 22a Medizinproduktegesetz
Urban, M.; · Medizintechnik, Köln · 2012 · Heft 6 · S. 99 bis 100
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Innovationen, umfassende Anwendungen und steigende regulatorische Anforderungen prägen die Medizinproduktelandschaft in Deutschland. Mit Inkrafttreten der 4. Novelle des Medizinproduktegesetzes (MPG) am 21. März 2010 wurden die Anforderungen an klinische Prüfungen mit Medizinprodukten an die Anforderungen von klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln nach dem gültigen Arzneimittelgesetz angepasst. Die neue Genehmigungspflicht für klinische Prüfungen ILeistungsbewertungsprüfungen von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika stellt alle Beteiligten aus Wissenschaft und Industrie vor große Herausforderungen.