CareLit Fachartikel

Abrechnungsbetrug bei Laborleistungen StGB §263 Abs. 1, §263 Abs.3

Makoski, K.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2012 · Heft 6 · S. 115 bis 118

Dokument
135097
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit und Pflege, Köln
Autor:innen
Makoski, K.;
Ausgabe
Heft 6 / 2012
Jahrgang 2
Seiten
115 bis 118
Erschienen: 2012-06-01 00:00:00
ISSN
2191-3595
DOI

Zusammenfassung

Ein privatliquidierender Arzt kann sich des Abrechnungsbetruges strafbar machen, wenn er gegenüber seinen Patienten nicht bzw. nicht persönlich erbrachte Leistungen abgerechnet hat. Das Bestehen eines Versicherungsschutzes ist für den Schuldspruch ohne Bedeutung. Die nachträglichen Leistungen eines Versicherers sind für die Feststellung eines strafrechtlich relevanten Schadens bedeutungslos. Gleiches gilt für den Strafausspruch. Eine Erstattung des vom Patienten bereits an den Arzt bezahlten Betrages durch Versicherung und/oder Beihilfe führt lediglich zu einer Schadensverlagerung. Sie entlastet den Angeklagten…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF LEISTUNGSABRECHNUNG PATIENT LABOR MITARBEITER ENTSCHEIDUNG PATIENTEN VERSICHERUNG ALLGEMEINMEDIZINER HOMÖOPATHIE BETRUG TÄUSCHUNG HÖHE RECHTSPRECHUNG ES LEISTUNG