Abrechnungsbetrug bei Laborleistungen StGB §263 Abs. 1, §263 Abs.3
Makoski, K.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2012 · Heft 6 · S. 115 bis 118
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein privatliquidierender Arzt kann sich des Abrechnungsbetruges strafbar machen, wenn er gegenüber seinen Patienten nicht bzw. nicht persönlich erbrachte Leistungen abgerechnet hat. Das Bestehen eines Versicherungsschutzes ist für den Schuldspruch ohne Bedeutung. Die nachträglichen Leistungen eines Versicherers sind für die Feststellung eines strafrechtlich relevanten Schadens bedeutungslos. Gleiches gilt für den Strafausspruch. Eine Erstattung des vom Patienten bereits an den Arzt bezahlten Betrages durch Versicherung und/oder Beihilfe führt lediglich zu einer Schadensverlagerung. Sie entlastet den Angeklagten…