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Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher Arbeitgeber GG Art. 33 Abs. 2; AGG §§1, 3, 6, 7, 15, 22; BGB §§126, 126b; SGB IX §§2, 81, 82, 83, 122; ZPO…
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 7 · S. 394 bis 400
Dokument
135678
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Parteien streiten über einen Entschädigungsanspruch des Kl. wegen einer Benachteiligung aufgrund seiner Behinderung bei einer Bewerbung. Der Kl. war nach dem Abschluss der Berufsausbildung zum Elektroinstallateur u. a. als Pförtner und Fahrer von Oktober 1987 bis Dezember 1990 tätig. In den Folgejahren arbeitete er u. a. als Monteur, legte die Meisterprüfung als Elektroinstallateur ab und arbeitete als Haushandwerker und Fahrer von Juli 1999 bis Dezember 2006. Er ist schwerbehindert mit einen Grad der Behinderung von 60.
Schlagworte
ARBEITGEBER
BEHINDERUNG
VORSTELLUNGSGESPRÄCH
ENTSCHÄDIGUNG
EINSTELLUNG
ARBEITSRECHT
EIGNUNG
RECHTSPRECHUNG
BERUFSAUSBILDUNG
MENSCHEN
UNTERLAGEN
ARBEITSPLATZ
FRAUEN
LEISTUNG
SCHREIBEN
HÖHE