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Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher Arbeitgeber GG Art. 33 Abs. 2; AGG §§1, 3, 6, 7, 15, 22; BGB §§126, 126b; SGB IX §§2, 81, 82, 83, 122; ZPO…

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 7 · S. 394 bis 400

Dokument
135678
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2012
Jahrgang 26
Seiten
394 bis 400
Erschienen: 2012-07-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Parteien streiten über einen Entschädigungsanspruch des Kl. wegen einer Benachteiligung aufgrund seiner Behinderung bei einer Bewerbung. Der Kl. war nach dem Abschluss der Berufsausbildung zum Elektroinstallateur u. a. als Pförtner und Fahrer von Oktober 1987 bis Dezember 1990 tätig. In den Folgejahren arbeitete er u. a. als Monteur, legte die Meisterprüfung als Elektroinstallateur ab und arbeitete als Haushandwerker und Fahrer von Juli 1999 bis Dezember 2006. Er ist schwerbehindert mit einen Grad der Behinderung von 60.

Schlagworte

ARBEITGEBER BEHINDERUNG VORSTELLUNGSGESPRÄCH ENTSCHÄDIGUNG EINSTELLUNG ARBEITSRECHT EIGNUNG RECHTSPRECHUNG BERUFSAUSBILDUNG MENSCHEN UNTERLAGEN ARBEITSPLATZ FRAUEN LEISTUNG SCHREIBEN HÖHE