CareLit Fachartikel

Werbung für Magnesium-Präparate

Riegger, H.-G.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 7 · S. 290 bis 294

Dokument
135689
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Riegger, H.-G.;
Ausgabe
Heft 7 / 2012
Jahrgang 34
Seiten
290 bis 294
Erschienen: 2012-07-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

§ 3 Nr. 1 HWG ist nur anwendbar, wenn unzutreffende Angaben über die „therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen von Arzneimitteln gemacht werden. Wer-bcaussagen zur therapeutischen Wirksamkeit sind solche, die dem beworbenen Mittel eine Wirkung im Hinblick auf eine bestimmte Krankheitsindikation zuschreiben. Um solche Wirkungen geht es nicht, wenn nur die Bioverfügbarkeit einer Substanz beworben wird.

Schlagworte

MARKETING WIRKUNG NAHRUNGSMITTEL BUNDESGERICHTSHOF ARZNEIMITTEL RECHTSPRECHUNG WERBUNG MAGNESIUM MAGNESIUMVERBINDUNGEN MAGNESIUMOXID VERSICHERUNG GOLF THERAPIE ROLLE KONSENS MAGNESIUMMANGEL