CareLit Fachartikel
Werbung für Magnesium-Präparate
Riegger, H.-G.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 7 · S. 290 bis 294
Dokument
135689
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
§ 3 Nr. 1 HWG ist nur anwendbar, wenn unzutreffende Angaben über die „therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen von Arzneimitteln gemacht werden. Wer-bcaussagen zur therapeutischen Wirksamkeit sind solche, die dem beworbenen Mittel eine Wirkung im Hinblick auf eine bestimmte Krankheitsindikation zuschreiben. Um solche Wirkungen geht es nicht, wenn nur die Bioverfügbarkeit einer Substanz beworben wird.
Schlagworte
MARKETING
WIRKUNG
NAHRUNGSMITTEL
BUNDESGERICHTSHOF
ARZNEIMITTEL
RECHTSPRECHUNG
Wirksamkeit
Wirkungen
Solche
Anwendbar
Unzutreffende
Angaben
Therapeutische
Arzneimitteln
Gemacht
Wer-Bcaussagen