CareLit Fachartikel
Dienstrechtlicher Behördenbegriff bei Abordnungen
Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 8 · S. 301 bis 305
Dokument
135740
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auf die Beschwerde des Antragstellers hat das Oberverwaltungsgericht den Beschluss des Verwaltungsgerichts geändert und festgestellt, dass die vorübergehende Verwendung von Beamten aus der Direktion 5 bei der ZSE mitbestimmungspflichtig sei, wenn sie voraussichtlich länger als drei Monate andauere. Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt: Es könne dahinstehen, ob die Direktionen und die ZSE den allgemeinen dienstrechtlichen Behördenbegriff erfüllen würden. Sie seien jedenfalls Dienststellen im personalvertretungsrechtlichen Sinn.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
GESETZ
MITBESTIMMUNG
SPORT
TÄTIGKEIT
PERSONALVERTRETUNG
BERLIN
ES
VERSTÄNDNIS
TRAGEN
SCHULEN
BEURTEILUNG
POLIZEI
NAMEN
Die Personalvertretung