CareLit Fachartikel

Dienstrechtlicher Behördenbegriff bei Abordnungen

Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 8 · S. 301 bis 305

Dokument
135740
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2012
Jahrgang 55
Seiten
301 bis 305
Erschienen: 2012-08-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Auf die Beschwerde des Antragstellers hat das Oberverwaltungsgericht den Beschluss des Verwaltungsgerichts geändert und festgestellt, dass die vorübergehende Verwendung von Beamten aus der Direktion 5 bei der ZSE mitbestimmungspflichtig sei, wenn sie voraussichtlich länger als drei Monate andauere. Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt: Es könne dahinstehen, ob die Direktionen und die ZSE den allgemeinen dienstrechtlichen Behördenbegriff erfüllen würden. Sie seien jedenfalls Dienststellen im personalvertretungsrechtlichen Sinn.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG GESETZ MITBESTIMMUNG SPORT TÄTIGKEIT PERSONALVERTRETUNG BERLIN ES VERSTÄNDNIS TRAGEN SCHULEN BEURTEILUNG POLIZEI NAMEN Die Personalvertretung