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Mitbestimmung bei der Anordnung von Rufbereitschaft?

Wahlers, W.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 9 · S. 332 bis 339

Dokument
136606
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Wahlers, W.;
Ausgabe
Heft 9 / 2012
Jahrgang 55
Seiten
332 bis 339
Erschienen: 2012-09-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die bislang jedenfalls in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum (noch) herrschende Auffassung geht davon aus, dass die Anordnung von Rufbereitschaft nicht der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt. Das BVerwG1 hat diese Auffassung damit begründet, dass Zeiten einer Rufbereitschaft keine Arbeitszeiten sind und daher vom Mitbestimmungstatbestand „Dauer, Beginn und Ende der Arbeitszeit nicht erfasst werden.2 Schon ein Jahr früher hatte der Senat im Beschluss vom 01.06.1987 ausgeführt, dass die Anordnung von Rufbereitschaft eine Verpflichtung, außerhalb der regulären Arbeitszeit Mehrarbei…

Schlagworte

BEREITSCHAFTSDIENST ARBEITSZEIT MITBESTIMMUNG RECHTSPRECHUNG ENTSCHEIDUNG PERSONALRAT UNIVERSITÄTEN RUHESTAND RICHTLINIE ZEIT ARBEITSPLATZ GESUNDHEIT SICHERHEIT PRAXIS ARBEITSLEISTUNG VERSTÄNDNIS