CareLit Fachartikel

Der Begriff der Heilunesbewährung im Schwerbehindertenrecht

Dolata, R.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2012 · Heft 8 · S. 153 bis 157

Dokument
136633
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Dolata, R.;
Ausgabe
Heft 8 / 2012
Jahrgang 51
Seiten
153 bis 157
Erschienen: 2012-08-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Nach § 2 Abs. 2 SGB IX ist ein Mensch im Sinne des Teil 2 des Gesetzes schwerbehindert, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 vorliegt. Den GdB stellen die zuständigen Behörden auf Antrag im Verfahren nach § 69 SGB IX fest. Des Weiteren wird in diesem Verfahren festgestellt, ob weitere gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen vorliegen (§ 69 Abs. 4 SGB IX). Die Nachteilsausgleiche, die als Merkzeichen auf den Schwerbehindertenausweis eingetragen werden, ergeben sich aus § 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung. Einzelheiten, insbesondere wie der GdB festzustellen ist, werd…

Schlagworte

BEHINDERUNG KRANKHEIT KREBS RISIKO ZEIT HERZINFARKT MENSCHEN LEBEN GESUNDHEITSZUSTAND HÖHE HYPERTONIE WAHRSCHEINLICHKEIT LUNGENTRANSPLANTATION HERZTRANSPLANTATION NIERENTRANSPLANTATION HAUT