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Haftung des Vertriebshändlers von Medizinprodukten

MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 8 · S. 50 bis 63

Dokument
136749
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2012
Jahrgang 12
Seiten
50 bis 63
Erschienen: 2012-08-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Die zu implantierende Elektrode muss extrem flexibel konstruiert sein und einen möglichst geringen Durchmesser haben, damit sie das Blutgefäß, durch das sie zum Herzmuskel geführt wird, nicht verstopft bzw. nicht maßgeblich zu einer Verstopfung beiträgt. Die Elektroden sind, wenn sie sich mehrere Jahre im Körper des Patienten befunden haben, in vielen Fällen nicht mehr risikolos explantierbar, so dass sie dann im Körper des Patienten verbleiben und eine neue Elektrode daneben gelegt und aktiviert wird. Je dünner die Elektrode ist, desto einfacher und sicherer sind spätere Implantationen und desto geringer ist au…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF RECHTSPRECHUNG URTEIL VERLETZUNG ICD IMPLANTATION DEFIBRILLATOREN NAMEN ZEIT ELEKTRODEN DEUTSCHLAND STÄRKE DEFIBRILLATION PATIENTEN RISIKO HERZ