Haftung des Vertriebshändlers von Medizinprodukten
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 8 · S. 50 bis 63
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die zu implantierende Elektrode muss extrem flexibel konstruiert sein und einen möglichst geringen Durchmesser haben, damit sie das Blutgefäß, durch das sie zum Herzmuskel geführt wird, nicht verstopft bzw. nicht maßgeblich zu einer Verstopfung beiträgt. Die Elektroden sind, wenn sie sich mehrere Jahre im Körper des Patienten befunden haben, in vielen Fällen nicht mehr risikolos explantierbar, so dass sie dann im Körper des Patienten verbleiben und eine neue Elektrode daneben gelegt und aktiviert wird. Je dünner die Elektrode ist, desto einfacher und sicherer sind spätere Implantationen und desto geringer ist au…