CareLit Fachartikel

Beschneidung eines nicht einwilligungsfähigen Knaben

Rechtsdepesche, Köln · 2012 · Heft 9 · S. 233 bis 234

Dokument
136809
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2012
Jahrgang 9
Seiten
233 bis 234
Erschienen: 2012-09-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Die in der Beschneidung zur religiösen Erziehung liegende Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist, wenn sie denn erforderlich sein sollte, jedenfalls unangemessen. Das folgt aus der Wertung des Gebotes der gewaltfreien Erziehung gem. § 1631 Abs. Satz 1 BGB.

Schlagworte

ELTERN EINWILLIGUNG LITERATUR KÖRPERVERLETZUNG URTEIL VERLETZUNG PRAXIS FAMILIE BEHANDLUNGSFEHLER KIND POLIZEI STRAFRECHT BERLIN ISLAM SCHULD RECHTSPRECHUNG