CareLit Fachartikel
Beschneidung eines nicht einwilligungsfähigen Knaben
Rechtsdepesche, Köln · 2012 · Heft 9 · S. 233 bis 234
Dokument
136809
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die in der Beschneidung zur religiösen Erziehung liegende Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist, wenn sie denn erforderlich sein sollte, jedenfalls unangemessen. Das folgt aus der Wertung des Gebotes der gewaltfreien Erziehung gem. § 1631 Abs. Satz 1 BGB.
Schlagworte
ELTERN
EINWILLIGUNG
LITERATUR
KÖRPERVERLETZUNG
URTEIL
VERLETZUNG
Erziehung
Beschneidung
Religiösen
Liegende
Körperlichen
Unversehrtheit
Erforderlich
Sollte
Jedenfalls
Unangemessen