Differenzierung existenzsichernder Leistungen nach Aufenthaltsstatus; Menschenrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums; Verfassungswidrigkeit der Grundleis…
ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 8 · S. 450 bis 461
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gesetzgeber verfolgte bei den Sozialleistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber schon seit den 1980er-Jah-ren die Ziele, die Leistungen insgesamt zu beschränken und eher Sachleistungen als Geldleistungen auszugeben; diese Entwicklung begann 1981 mit dem Zweiten Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (2. Haushaltsstrukturgesetz v. 22.12.1981, BGBL I S. 1523). Die Bundesregierung war in den Jahren 1990 bis 1993 in erster Linie bemüht, die Zahl der nach Deutschland einreisenden Asylbewerber zu begrenzen und die Kosten für ihre Aufnahme und allgemeine Versorgung gering zu halten (vgl. BT-Drucks. 12/…