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Differenzierung existenzsichernder Leistungen nach Aufenthaltsstatus; Menschenrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums; Verfassungswidrigkeit der Grundleis…

ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 8 · S. 450 bis 461

Dokument
136952
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2012
Jahrgang 51
Seiten
450 bis 461
Erschienen: 2012-08-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Der Gesetzgeber verfolgte bei den Sozialleistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber schon seit den 1980er-Jah-ren die Ziele, die Leistungen insgesamt zu beschränken und eher Sachleistungen als Geldleistungen auszugeben; diese Entwicklung begann 1981 mit dem Zweiten Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (2. Haushaltsstrukturgesetz v. 22.12.1981, BGBL I S. 1523). Die Bundesregierung war in den Jahren 1990 bis 1993 in erster Linie bemüht, die Zahl der nach Deutschland einreisenden Asylbewerber zu begrenzen und die Kosten für ihre Aufnahme und allgemeine Versorgung gering zu halten (vgl. BT-Drucks. 12/…

Schlagworte

BEDARFSPLANUNG RECHTSPRECHUNG GRUNDGESETZ BUNDESREGIERUNG ENTSCHEIDUNG GESETZ RICHTLINIE HÖHE MENSCHEN LEBEN DEUTSCHLAND ZIELE PERSONEN MENSCHENHANDEL LEISTUNG MINDERJÄHRIGE