CareLit Fachartikel
Mitbestimmung bei einzelner außertariflicher Zulage
Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 1 · S. 380 bis 383
Dokument
137410
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Verwaltungsgericht hat antragsgemäß festgestellt, dass der Beteiligte das Mitbestimmungsrecht des Antragstellers verletze, indem er Dr. B. über die tarifliche Eingruppierung hinaus seit dem 17. August 2009 eine übertarifliche Zulage gewähre, ohne dass der Antragsteller dem zugestimmt habe oder seine Zustimmung ersetzt worden sei. Das Oberverwaltungsgericht hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts aufgehoben und den Feststellungsantrag des Antragstellers im Wesentlichen abgelehnt. Hiergegen richtet sich die Rechtsbeschwerde des Antragstellers.
Schlagworte
EINGRUPPIERUNG
MITBESTIMMUNG
RECHTSPRECHUNG
ARBEITNEHMER
PERSONALRAT
TÄTIGKEIT
ANÄSTHESIOLOGIE
BEURTEILUNG
HÖHE
ZIELE
ARBEIT
VERHALTEN
Die Personalvertretung
Berlin