Richter stärken Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit
WEBER, M.; · Pflegezeitschrift · 2012 · Heft 1 · S. 626 bis 628
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ist ein Patient in der Lage, die Bedeutung und Tragweite eines medizinischen Eingriffs zu erkennen, ist eine Behandlung gegen seinen Willen nicht erlaubt und als Körperverletzung strafbar. Doch inwieweit darf der Staat einen zwangsweise ausgeführten medizinischen Eingriff an einem Menschen erlauben, der einwilligungsunfähig ist und der auf der Grundlage seines natürlichen Willens eine Behandlung ablehnt? Schränkt ein Staat, der die Zwangsbehandlung an Einwilligungsunfähigen erlaubt, das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen auf unzulässige Weise ein? Oder handelt der Staat aus Fürsorge, da er Personen, die kran…