CareLit Fachartikel

Kontroverse Debatte

Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2012 · Heft 9 · S. 1532 bis 1533

Dokument
137706
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2012
Jahrgang 109
Seiten
1532 bis 1533
Erschienen: 2012-09-28 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Das Kölner Landgericht hat in einem womöglich wegweisenden Urteil im Mai dieses Jahres die Beschneidung von Jungen als Straftat bewertet (Az.: 151 Ns 169/11). Dieses Urteil hat zu Diskussionen über das Thema religiöse Beschneidungen geführt. So hat Ende August der Deutsche Ethikrat nach kontroverser Debatte eine Tendenz für die Erlaubnis der Beschneidung kleiner Jungen aus religiösen Gründen erkennen lassen. Eine solche Erlaubnis sei allerdings nur unter Vorbehalten denkbar, sagte die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Prof. Dr. med. Christiane Woopen, in Berlin. Dazu gehöre die Einwilligung beider Elternteile…

Schlagworte

URTEIL BERLIN KIND RECHT ALTER STRAFTAT UROLOGIE DEUTSCHLAND LEBENSQUALITÄT GESUNDHEITSWESEN RISIKO FRAUEN PERSÖNLICHKEIT SCHWEDEN UROLOGEN CHIRURGEN