Kontroverse Debatte
Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2012 · Heft 9 · S. 1532 bis 1533
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Kölner Landgericht hat in einem womöglich wegweisenden Urteil im Mai dieses Jahres die Beschneidung von Jungen als Straftat bewertet (Az.: 151 Ns 169/11). Dieses Urteil hat zu Diskussionen über das Thema religiöse Beschneidungen geführt. So hat Ende August der Deutsche Ethikrat nach kontroverser Debatte eine Tendenz für die Erlaubnis der Beschneidung kleiner Jungen aus religiösen Gründen erkennen lassen. Eine solche Erlaubnis sei allerdings nur unter Vorbehalten denkbar, sagte die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Prof. Dr. med. Christiane Woopen, in Berlin. Dazu gehöre die Einwilligung beider Elternteile…