MEDDEV-Leitfaden 2.1/6 für Software als Medizinprodukt am Beispiel PDMS
Gärtner, A.; · Medizintechnik, Köln · 2012 · Heft 1 · S. 176 bis 183
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wenn dies der Fall ist, wendet der Hersteller die Klassifizierungsregeln gemäß Anhang IX der Medizinprodukterichtlinie MDD an, mit der eine Risikoklasse bestimmt wird [2]. Die Risikoklassen bilden das Risiko eines Produktes ab, d. h., je höher die Risikoklasse ist (I, I*, Im, lla, Mb, III), desto höher wird das Risiko des Produktes bewertet und zugleich steigen die Anforderungen an die Nachweise, dass ein Produkt die Anforderungen der Medizinprodukterichtlinie einhält. Software gilt als aktives Medizinprodukt, wenn der Hersteller ihr eine medizinische Zweckbestimmung zuweist. Gemäß den Klassifizierungskriterien…