CareLit Fachartikel

Zur Frage der Notwendigkeit des Umpackens eines parallel importierten ArzneimittelsAEUV Art. 36; GMV Art. 9 I 2 Buchst, a), 13 II

Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 1 · S. 455 bis 461

Dokument
138240
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2012
Jahrgang 34
Seiten
455 bis 461
Erschienen: 2012-10-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Von einer künstlichen Marktabschottung im Sinne von Art. 36 AEUV ist schon dann auszugehen, wenn der Parallelimporteur nur von einem 7^/Vrnarkt im Einfuhrmit-glicdstaat ausgeschlossen wird. Das ist anzunehmen, wenn im Ausfuhrmitglicdstaat eine Packungsgröße eines Arzneimittels in Verkehr gebracht wird, während im Einfuhrmitgliedstaat neben dieser Packungsgrößc eine —oder mehrere — weitere Packungsgrößen, für die dann ein 7^7/rnarkt besteht, vom Markeninhaber vertrieben werden. Können diese weiteren Packungsgrößen für den Vertrieb im Einfuhrmitgliedstaat nur im Wege des Umpackens hergestellt werden, kann sich der…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL RECHTSPRECHUNG BUNDESGERICHTSHOF ENTSCHEIDUNG FRANKREICH ITALIEN DEUTSCHLAND RUMÄNIEN SCHREIBEN TABLETTEN KORRESPONDENZ APOTHEKER TELMISARTAN HYDROCHLOROTHIAZID PRAMIPEXOL PATIENTEN