Zur Frage der Notwendigkeit des Umpackens eines parallel importierten ArzneimittelsAEUV Art. 36; GMV Art. 9 I 2 Buchst, a), 13 II
Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 1 · S. 455 bis 461
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Von einer künstlichen Marktabschottung im Sinne von Art. 36 AEUV ist schon dann auszugehen, wenn der Parallelimporteur nur von einem 7^/Vrnarkt im Einfuhrmit-glicdstaat ausgeschlossen wird. Das ist anzunehmen, wenn im Ausfuhrmitglicdstaat eine Packungsgröße eines Arzneimittels in Verkehr gebracht wird, während im Einfuhrmitgliedstaat neben dieser Packungsgrößc eine —oder mehrere — weitere Packungsgrößen, für die dann ein 7^7/rnarkt besteht, vom Markeninhaber vertrieben werden. Können diese weiteren Packungsgrößen für den Vertrieb im Einfuhrmitgliedstaat nur im Wege des Umpackens hergestellt werden, kann sich der…