Reform ja, aber nicht so!
Mühlgassner, A. M.; · Österreichische Ärztezeitung, Wien · 2012 · Heft 1 · S. 12 bis 13
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aufgrund des EU-Stabilitätspakts, den der Nationalrat im März 2012 beschlossen hat, muss Österreich ab 2017 einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen. Für den Gesundheitsbereich ist eine Bindung der öffentlichen Gesundheitsausgaben an das BIP (Bruttoinlandsprodukt) vorgesehen und die Steigerung in diesem Bereich darf nicht mehr als 3,6 Prozent betragen. Das bedeutet konkret, dass bis 2016 rund 3,4 Milliarden Euro und bis 2010 elf Milliarden Euro eingespart werden sollen. Wechselberger dazu: „Das hat tiefgreifende Veränderungen in der Versorgungsstruktur zur Folge und es bedeutet eine Reduktion der Versorgungsleist…