Aufklärungspflicht bei Behandlungsalternative, grober Behandlungsfehler: Abweichung vom Sachverständigen
Strücker-Pitz, H.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2012 · Heft 1 · S. 187 bis 188
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin nahm die Beklagren wegen Fehler bei einer am 1.3-2005 durchgeführten gynäkologischen Operation auf Zahlung von Schmerzensgeld in Anspruch. Bei dem Eingriff wurde anlässlich einer Gebärmutterentfernung eine Scheidenplastik mittels TVT-Band vorgenommen. Die Narkose bewirkte bei der Klägerin postoperativ eine bis 3.3. dauernde heftige Übelkeit mit Erbrechen. Die Klägerin hatte die Ärzte vor dem Eingriff darauf aufmerksam gemacht, dass sie die herkömmlichen Narkosemittel nicht vertrage. Nach der Operation stellten sich bei der Klägerin lang andauernde Unterleibsschmerzen ein, wegen denen eine Revisionso…