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Aufklärungspflicht bei Behandlungsalternative, grober Behandlungsfehler: Abweichung vom Sachverständigen

Strücker-Pitz, H.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2012 · Heft 1 · S. 187 bis 188

Dokument
138570
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit und Pflege, Köln
Autor:innen
Strücker-Pitz, H.;
Ausgabe
Heft 1 / 2012
Jahrgang 2
Seiten
187 bis 188
Erschienen: 2012-10-01 00:00:00
ISSN
2191-3595
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin nahm die Beklagren wegen Fehler bei einer am 1.3-2005 durchgeführten gynäkologischen Operation auf Zahlung von Schmerzensgeld in Anspruch. Bei dem Eingriff wurde anlässlich einer Gebärmutterentfernung eine Scheidenplastik mittels TVT-Band vorgenommen. Die Narkose bewirkte bei der Klägerin postoperativ eine bis 3.3. dauernde heftige Übelkeit mit Erbrechen. Die Klägerin hatte die Ärzte vor dem Eingriff darauf aufmerksam gemacht, dass sie die herkömmlichen Narkosemittel nicht vertrage. Nach der Operation stellten sich bei der Klägerin lang andauernde Unterleibsschmerzen ein, wegen denen eine Revisionso…

Schlagworte

BEHANDLUNGSFEHLER BUNDESGERICHTSHOF PATIENT THERAPIE SCHMERZENSGELD ENTSCHEIDUNG ERBRECHEN ANÄSTHESIE HARNINKONTINENZ VAGINA ANÄSTHESISTEN PRAXIS RISIKO PATIENTEN VERHALTEN KAUSALITÄT