Garantenstellung bei einem suizidalen Patienten
Rechtsdepesche, Köln · 2012 · Heft 11 · S. 289 bis 290
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am Nachmittag des 5.11.2010 wurde der Patient nach Überweisung durch einen niedergelassenen Arzt wegen Suizidgefahr in die Klinik für forensische Psychiatrie gebracht. Im Rahmen des Eingangsgesprächs erklärte der Patient gegenüber der Angeschuldigten, die dort als zuständige Ärztin tätig war, er wolle sich nicht umbringen, befürchte aber, er werde es tun. Auf seine Bitte hin wurde der Patient stationär aufgenommen. Die Angeschuldigte stufte den Patienten nicht als suizidgefährdet ein und ordnete weder die Gabe sedierender Medikamente noch die Wegnahme von Gegenständen des Patienten an, die, wie etwa ein Gürtel,…