Befunderhebungsversäumnis auf internistischem Gebiet
Rechtsdepesche, Köln · 2012 · Heft 11 · S. 292 bis 293
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Kläger - die Ehefrau und die beiden minderjährigen Kinder - lasten den Tod ihres Ehemannes und Vaters dem beklagten Orthopäden an, der den Patient in den Nachmittagsstunden des 18. 5. 2007 ab etwa 16. 00 Uhr im Klinikum untersuchte und behandelte. Dorthin war der Patient, selbst Rettungssanitäter von Beruf, von zwei Kollegen mit dem Krankenwagen unter Einsatz von Blaulicht und Martinshorn transportiert worden. Dabei äußerte er den Verdacht, die außergewöhnlich starken Schmerzen der linken Körperseite beruhten - ähnlich wie im Oktober des Vorjahres - auf der Einklemmung eines Nervs im Bereich der Halswirbelsä…