Europäischer Gerichtshof: Definition der pharmakologischen Wirkung
Jäkel, C.; · Hygiene + Medizin, Wiesbaden · 2012 · Heft 11 · S. 456 bis 458
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der europäische Gerichtshof hat entschieden, wie der Begriff pharmakologische Wirkung auszulegen ist. Als Auslegung kann die Definition „pharmakologische Mittel der Abgrenzungsleitlinie MEDDEV 2. 1/3 rev- 3 herangezogen werden. Für eine pharmakologische Wirkung ist bereits eine Wechselwirkung zwischen der fraglichen Substanz und einem beliebigen im menschlichen Körper vorhandenen zellulären Bestandteil (z. B. auch Bakterien, Viren oder Parasiten) ausreichend. Mit der Entscheidung wird etwas mehr Klarheit in die Abgrenzung von Arzneimitteln zu anderen Produktkategorien (Medizinprodukten, Kosmetika, Biozid-Produkt…