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Freie Spitalwahl ist nicht überall gewährleistet

Wegmüller, B.; · Competence, Zürich · 2012 · Heft 12 · S. 23

Dokument
138998
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Competence, Zürich
Autor:innen
Wegmüller, B.;
Ausgabe
Heft 12 / 2012
Jahrgang 76
Seiten
23
Erschienen: 2012-12-01 00:00:00
ISSN
1424-2168
DOI

Zusammenfassung

Laut Gesetz müssen die Kantone für aus-serkantonale Behandlungen jene Baserate zahlen, die im eigenen Kanton zur Anwendung kommt. Doch welche Baserate ist massgebend? Einige Kantone nehmen nicht vergleichbare Spitäler, sondern den Durchschnitt aller Spitäler oder das günstigste. Dadurch sinken die Baserate und der Kantonsanteil massiv, zum Teil unter die Baserate eines vergleichbaren Betriebs. Zwar ist diese Methode früher praktiziert worden und von der Gerichtspraxis vor der neuen Spitalfinanzierung bestätigt.

Schlagworte

MEDIZIN SCHWEIZ GESETZ ENTWICKLUNG VEREINBARUNG PATIENT AINS PATIENTEN ES KREATIVITÄT Competence Zürich