CareLit Fachartikel
Freie Spitalwahl ist nicht überall gewährleistet
Wegmüller, B.; · Competence, Zürich · 2012 · Heft 12 · S. 23
Dokument
138998
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Laut Gesetz müssen die Kantone für aus-serkantonale Behandlungen jene Baserate zahlen, die im eigenen Kanton zur Anwendung kommt. Doch welche Baserate ist massgebend? Einige Kantone nehmen nicht vergleichbare Spitäler, sondern den Durchschnitt aller Spitäler oder das günstigste. Dadurch sinken die Baserate und der Kantonsanteil massiv, zum Teil unter die Baserate eines vergleichbaren Betriebs. Zwar ist diese Methode früher praktiziert worden und von der Gerichtspraxis vor der neuen Spitalfinanzierung bestätigt.
Schlagworte
MEDIZIN
SCHWEIZ
GESETZ
ENTWICKLUNG
VEREINBARUNG
PATIENT
AINS
PATIENTEN
ES
KREATIVITÄT
Competence
Zürich