Ablehnung der Befreiung von der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2012 · Heft 12 · S. 92 bis 96
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Anspruch auf Befreiung von der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte gem. § 291a SGB V ergibt sich derzeit weder aus einfachem Gesetz noch aus Verfassungsrecht. Indem § 291a II SGB V für die Erweiterung der Krankenversicherungskarte zur elektronischen Gesundheitskarte den Bezug zum Wortlaut von § 291 II SGB V herstellt, wird deutlich, dass sich die elektronische Gesundheitskarte hinsichtlich der Angaben, die auf der elektronischen Gesundheitskarte enthalten sein müssen, nicht von der bisher gültigen Krankenversicherungskarte unterscheidet.