CareLit Fachartikel

Keine Gewaltopferentschädigung nach erlittenem Stalking?

Heinz, D.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2012 · Heft 12 · S. 217 bis 224

Dokument
139338
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Heinz, D.;
Ausgabe
Heft 12 / 2012
Jahrgang 51
Seiten
217 bis 224
Erschienen: 2012-12-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Mit Rücksicht auf die grundlegende gesetzgeberische Entscheidung, dass durch die Verwendung des Begriffs des tätlichen Angriffs i. S. des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG der allgemeine Gewaltbegriff im strafrechtlichen Sinn begrenzt und grundsätzlich eine Kraftentfaltung gegen eine Person erforderlich sein soll (vgl. BT-Drs. 7/2506 S. 10), sieht der Senat die Grenze der Wortlautinterpretation jedenfalls dann erreicht, wenn sich die auf das Opfer gerichtete Einwirkung - ohne Einsatz körperlicher Mittel - allein als intellektuell oder psychisch vermittelte Beeinträchtigung darstellt und nicht unmittelbar auf die körperliche…

Schlagworte

URTEIL GEWALT LEBEN RECHTSPRECHUNG ARBEITSPLATZ BEZIEHUNG STALKING FAKULTÄT ARBEIT GESUNDHEIT WOHNUNG MENSCHEN POLIZEI FEUERWEHR NAMEN BESTATTUNGSUNTERNEHMEN