Keine Gewaltopferentschädigung nach erlittenem Stalking?
Heinz, D.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2012 · Heft 12 · S. 217 bis 224
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Rücksicht auf die grundlegende gesetzgeberische Entscheidung, dass durch die Verwendung des Begriffs des tätlichen Angriffs i. S. des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG der allgemeine Gewaltbegriff im strafrechtlichen Sinn begrenzt und grundsätzlich eine Kraftentfaltung gegen eine Person erforderlich sein soll (vgl. BT-Drs. 7/2506 S. 10), sieht der Senat die Grenze der Wortlautinterpretation jedenfalls dann erreicht, wenn sich die auf das Opfer gerichtete Einwirkung - ohne Einsatz körperlicher Mittel - allein als intellektuell oder psychisch vermittelte Beeinträchtigung darstellt und nicht unmittelbar auf die körperliche…