CareLit Fachartikel
Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung nach § 1896 Abs. 3 BGB
Dodegge, G.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2012 · Heft 12 · S. 225 bis 227
Dokument
139339
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Bevollmächtigte ein Fremder oder ein Familienangehöriger ist, auch nicht, ob die Vollmacht nur zu Alltagsgeschäften oder zu größeren Geschäften berechtigt1. Aufgrund der Zunahme von Vorsorgevollmachten - im Jahre 2010 wurden allein im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer 218 832 neue Vollmachten registriert2 - spielt die Kontrollbetreuung in der gerichtlichen Praxis eine zunehmende Rolle. In zwei neueren Entscheidungen hat der BGH die Voraussetzungen für eine Kontrollbetreuung grundsätzlich dargelegt3.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
VOLLMACHT
PATIENTENVERFUEGUNG
KRANKHEIT
BEHINDERUNG
BETREUUNGSRECHT
ESSEN
ROLLE
PRAXIS
WAHRNEHMUNG
VERSICHERUNG
VERTRAUEN
LEBEN
BEURTEILUNG
ELTERN
RECHTSPRECHUNG