CareLit Fachartikel

Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung nach § 1896 Abs. 3 BGB

Dodegge, G.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2012 · Heft 12 · S. 225 bis 227

Dokument
139339
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Dodegge, G.;
Ausgabe
Heft 12 / 2012
Jahrgang 51
Seiten
225 bis 227
Erschienen: 2012-12-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Bevollmächtigte ein Fremder oder ein Familienangehöriger ist, auch nicht, ob die Vollmacht nur zu Alltagsgeschäften oder zu größeren Geschäften berechtigt1. Aufgrund der Zunahme von Vorsorgevollmachten - im Jahre 2010 wurden allein im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer 218 832 neue Vollmachten registriert2 - spielt die Kontrollbetreuung in der gerichtlichen Praxis eine zunehmende Rolle. In zwei neueren Entscheidungen hat der BGH die Voraussetzungen für eine Kontrollbetreuung grundsätzlich dargelegt3.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF VOLLMACHT PATIENTENVERFUEGUNG KRANKHEIT BEHINDERUNG BETREUUNGSRECHT ESSEN ROLLE PRAXIS WAHRNEHMUNG VERSICHERUNG VERTRAUEN LEBEN BEURTEILUNG ELTERN RECHTSPRECHUNG