CareLit Fachartikel
Sturz eines Heimbewohners bei einer Pflegemaßnahme (hier: begleiteter Toilettengang) - Beweiserleichterungen BGB§ 278, § 280 Abs. 1, § 426, §611, § 823 Abs. 1;SGBX§ 116 Abs. 1;SGB…
PflegeRecht, Neuwied · 2012 · Heft 11 · S. 734 bis 739
Dokument
139391
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine konkrete Gefahrensituation liegt vor, wenn die nach der Pflegedokumentation des Heimbetreibers erforderlichen Schutzmaßnahmen vor Stürzen (hier: »fester Halt«) nicht beachtet worden sind. Der Umstand allein, dass der Heimbewohner in der Vergangenheit bei in ähnlicher Weise durchgeführten Toilettengängen nicht gestürzt ist, schließt die Annahme einer konkreten Gefahrensituation nicht aus.
Schlagworte
STURZ
VERLETZUNG
PFLEGEMASSNAHME
HEIMBEWOHNER
BUNDESGERICHTSHOF
RECHT
RECHTSPRECHUNG
PFLEGEHEIME
KRANKENHÄUSER
BEIN
BODEN
HÖHE
KRANKHEIT
ADIPOSITAS
SICHERHEIT
RÜCKEN