CareLit Fachartikel

Sturz eines Heimbewohners bei einer Pflegemaßnahme (hier: begleiteter Toilettengang) - Beweiserleichterungen BGB§ 278, § 280 Abs. 1, § 426, §611, § 823 Abs. 1;SGBX§ 116 Abs. 1;SGB…

PflegeRecht, Neuwied · 2012 · Heft 11 · S. 734 bis 739

Dokument
139391
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2012
Jahrgang 16
Seiten
734 bis 739
Erschienen: 2012-11-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Eine konkrete Gefahrensituation liegt vor, wenn die nach der Pflegedokumentation des Heimbetreibers erforderlichen Schutzmaßnahmen vor Stürzen (hier: »fester Halt«) nicht beachtet worden sind. Der Umstand allein, dass der Heimbewohner in der Vergangenheit bei in ähnlicher Weise durchgeführten Toilettengängen nicht gestürzt ist, schließt die Annahme einer konkreten Gefahrensituation nicht aus.

Schlagworte

STURZ VERLETZUNG PFLEGEMASSNAHME HEIMBEWOHNER BUNDESGERICHTSHOF RECHT RECHTSPRECHUNG PFLEGEHEIME KRANKENHÄUSER BEIN BODEN HÖHE KRANKHEIT ADIPOSITAS SICHERHEIT RÜCKEN