CareLit Fachartikel

Zu Ihrem eigenen Schutz!

HENKE, F.; · pflegen: Demenz, Seelze · 2012 · Heft 12 · S. 26 bis 29

Dokument
139529
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
pflegen: Demenz, Seelze
Autor:innen
HENKE, F.;
Ausgabe
Heft 12 / 2012
Jahrgang 6
Seiten
26 bis 29
Erschienen: 2012-12-01 00:00:00
ISSN
1863-5172
DOI

Zusammenfassung

Einen Menschen zu fixieren, ihn einzusperren oder auf andere Weise seine Bewegungsmöglichkeit einzuschränken, ist aus gutem Grunde verboten -grundsätzlich. Nur selten und in begründeten Ausnahmen darf man davon abweichen. FRIEDHELM HENKE, Experte für das Thema „Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege, erläutert die Rechtsgrundlagen.

Schlagworte

BETREUUNG DEMENZ PATIENT FIXIERUNG ARZNEIMITTEL HEIMBEWOHNER FREIHEIT MENSCHEN PFLEGEPERSONEN PATIENTEN ZEIT EIS SICHERHEIT EXTREMITÄTEN SCHLAF KOPF