CareLit Fachartikel
Zu Ihrem eigenen Schutz!
HENKE, F.; · pflegen: Demenz, Seelze · 2012 · Heft 12 · S. 26 bis 29
Dokument
139529
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einen Menschen zu fixieren, ihn einzusperren oder auf andere Weise seine Bewegungsmöglichkeit einzuschränken, ist aus gutem Grunde verboten -grundsätzlich. Nur selten und in begründeten Ausnahmen darf man davon abweichen. FRIEDHELM HENKE, Experte für das Thema „Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege, erläutert die Rechtsgrundlagen.
Schlagworte
BETREUUNG
DEMENZ
PATIENT
FIXIERUNG
ARZNEIMITTEL
HEIMBEWOHNER
FREIHEIT
MENSCHEN
PFLEGEPERSONEN
PATIENTEN
ZEIT
EIS
SICHERHEIT
EXTREMITÄTEN
SCHLAF
KOPF