Zu viel Selbstmedikation
Glaeske, G.; · Dr. med. Mabuse, Frankfurt · 2013 · Heft 1 · S. 36 bis 37
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein wichtiger Unterschied zwischen den rezeptpflichtigen und nicht-rezeptpflichtigen Schmerzmitteln liegt darin, dass letztere auch öffentlich beworben werden dürfen, etwa im Fernsehen oder im Radio. Für die rezeptpflichtigen Mittel darf dagegen nur in Fachkreisen geworben werden, also bei Ärzten und Apothekern. Die Ausgaben für Werbung betrugen im Jahre 2011 rund 600 Millionen Euro, 60 Prozent entfielen dabei auf Fernsehwerbung, die auch während der Nachmittagsund Frühabendsendungen ausgestrahlt wird, wenn Kinder und Jugendliche zuschauen. Damit wird das „Konsumgut Arzneimittel auch dem jüngeren Publikum als Pr…