CareLit Fachartikel

Produkthaftung bei Defibrillator-Elektroden

MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 1 · S. 169 bis 173

Dokument
139854
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2012
Jahrgang 12
Seiten
169 bis 173
Erschienen: 2012-10-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Am 05.02.2007 verspürte der Kläger eine dreimalige Schockabgabe des ICD-Gerätes. Im Klinikum wurde sodann die Diagnose gestellt: Inadäquater Schock bei defekter ICD-Ventrikelsonde, und der Kläger wurde am 06.02.07 einer Re-Operation zugeführt. Die stationäre Behandlung dauerte vom 05.02. bis 08.02.07. Der Kläger begehrt von der Beklagten Schadensersatz und Schmerzensgeld. Ferner macht der Kläger im Wege der Klageerweiterung einen Auskunftsanspruch geltend und begehrt Auskunft über sämtliche bekannt gewordenen Schadensmeldungen und Problemberichte im Zusammenhang mit der streitgegenständlichen Elektrode.

Schlagworte

URTEIL SCHMERZENSGELD SCHOCK STANDARD SCHADENSERSATZ IMPLANTATION HÖHE SCHREIBEN PATIENTEN ELEKTRODEN GEWALT KNOCHEN SICHERHEIT KRANKENHÄUSER ES ZEIT