Produkthaftung bei Defibrillator-Elektroden
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 1 · S. 169 bis 173
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 05.02.2007 verspürte der Kläger eine dreimalige Schockabgabe des ICD-Gerätes. Im Klinikum wurde sodann die Diagnose gestellt: Inadäquater Schock bei defekter ICD-Ventrikelsonde, und der Kläger wurde am 06.02.07 einer Re-Operation zugeführt. Die stationäre Behandlung dauerte vom 05.02. bis 08.02.07. Der Kläger begehrt von der Beklagten Schadensersatz und Schmerzensgeld. Ferner macht der Kläger im Wege der Klageerweiterung einen Auskunftsanspruch geltend und begehrt Auskunft über sämtliche bekannt gewordenen Schadensmeldungen und Problemberichte im Zusammenhang mit der streitgegenständlichen Elektrode.