CareLit Fachartikel
Ermächtigte Krankenhausärzte: Konflikte beim geänderten Inkasso vorprogrammiert
Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 1989 · Heft 2 · S. 77 bis 78
Dokument
139864
CareLit-ID
Jahr
1989
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Kaum ist das »Gesundheitsreformgesetz« (GRG) am l, Januar 1989 in Kraft getreten, gibt es gravierende Umsetzungsschwierigkeiten, entstehen neue Konflikte. Ein Beispiel: die Abrechnung und Vergütung ambulanter Krankenhausleistungen (§ 120SGB V). Zunächst: Die bisherige Beteiligung von Krankenhausärzten an der kassenärztlichen Versorgung heißt seit dem 1. Januar schlicht »Ermächtigung«. Nicht mehr die ermächtigten Klinikärzte rechnen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) ab, sondernder Krankenhausträger-mit weitreichenden rechtlichen Konsequenzen.
Schlagworte
KRANKENHAUS
KRANKENHAUSTRÄGER
LEISTUNGSABRECHNUNG
VEREINIGUNG
VERGÜTUNG
KRANKENHAUSGESELLSCHAFT
KRANKENHAUSÄRZTE
AUGE
FINGER
VERTRAUEN
ZEIT
HÖHE
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Kulmbach