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Gericht entscheidet gegen den G-BA

Gerst, T.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2013 · Heft 1 · S. 7

Dokument
139969
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Gerst, T.;
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 110
Seiten
7
Erschienen: 2013-01-07 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Josef Hecken, verließ zwar als Verlierer den Elisabeth-Selbert-Saal des Bundessozi-algerichts (BSG), sehr unzufrieden wirkte er aber nicht, sah er doch im wesentlichen die Rechtsauffassung des G-BA zur Festlegung von Mindestmengen bei planbaren Leistungen durch den Kasseler Urteilsspruch bestätigt (Az.: B1KR34/ 12 R). „Das Gericht hat grundsätzlich festgestellt, dass es in der Neonatologie einen Zusammenhang zwischen Menge und Qualität gibt und dass es sich hierbei um planbare Leistungen handelt, kommentierte er gegenüber dem Deutschen Ärzte…

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG GERICHT NEONATOLOGIE RECHT MORTALITÄT KRANKENHÄUSER ES GEBURTSGEWICHT PATIENTEN ZULASSUNG INTENSIVSTATIONEN Deutsches Ärzteblatt Köln