Gericht entscheidet gegen den G-BA
Gerst, T.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2013 · Heft 1 · S. 7
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Josef Hecken, verließ zwar als Verlierer den Elisabeth-Selbert-Saal des Bundessozi-algerichts (BSG), sehr unzufrieden wirkte er aber nicht, sah er doch im wesentlichen die Rechtsauffassung des G-BA zur Festlegung von Mindestmengen bei planbaren Leistungen durch den Kasseler Urteilsspruch bestätigt (Az.: B1KR34/ 12 R). „Das Gericht hat grundsätzlich festgestellt, dass es in der Neonatologie einen Zusammenhang zwischen Menge und Qualität gibt und dass es sich hierbei um planbare Leistungen handelt, kommentierte er gegenüber dem Deutschen Ärzte…