Rechtsprobleme der spitalexternen Krankenpflege
Glaus, B.; · Krankenpflege Soins Infirmiers, Solothurn · 1985 · Heft 8 · S. 76 bis 78
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch Gemeindeschwestern und Hauspflegerinnen haben meistens schriftliche Aibeitsverträge. Wenn Teilzeitbeschäftigte manchmal glauben, sie hätten «keinen Arbeitsvertrag», weil sie kein «festes Arbeitsverhältnis» haben, dann geben sie damit einen weitverbreiteten Irrtum weiter. Auch diejenigen, die ohne schriftlichen Vertrag und nicht regelmässig arbeiten, haben juristisch gesehen einen «Vertrag», zwar nur einen mündlichen, nicht so leicht beweisbaren, aber letztlich arbeiten sie doch nach einem ganz gewöhnlichen Arbeitsvertrag, bei dem der Vertragsinhalt mündlich oder gar stillschweigend verabredet worden ist. Be…