CareLit Fachartikel

Rechtsprobleme der spitalexternen Krankenpflege

Glaus, B.; · Krankenpflege Soins Infirmiers, Solothurn · 1985 · Heft 8 · S. 76 bis 78

Dokument
140733
CareLit-ID
Jahr
1985
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenpflege Soins Infirmiers, Solothurn
Autor:innen
Glaus, B.;
Ausgabe
Heft 8 / 1985
Jahrgang 78
Seiten
76 bis 78
Erschienen: 1985-08-01 00:00:00
ISSN
0253-0465
DOI

Zusammenfassung

Auch Gemeindeschwestern und Hauspflegerinnen haben meistens schriftliche Aibeitsverträge. Wenn Teilzeitbeschäftigte manchmal glauben, sie hätten «keinen Arbeitsvertrag», weil sie kein «festes Arbeitsverhältnis» haben, dann geben sie damit einen weitverbreiteten Irrtum weiter. Auch diejenigen, die ohne schriftlichen Vertrag und nicht regelmässig arbeiten, haben juristisch gesehen einen «Vertrag», zwar nur einen mündlichen, nicht so leicht beweisbaren, aber letztlich arbeiten sie doch nach einem ganz gewöhnlichen Arbeitsvertrag, bei dem der Vertragsinhalt mündlich oder gar stillschweigend verabredet worden ist. Be…

Schlagworte

ARBEITGEBER KRANKENPFLEGE TRÄGERSCHAFT PATIENT ARBEITNEHMER FAHRLÄSSIGKEIT KRANKENPFLEGEPERSONAL ARBEITSVERHÄLTNIS ZEIT KRANKHEIT SCHWANGERSCHAFT ES PATIENTEN VERHALTEN PRAXIS BERATUNG