Behandlungswünsche und mutmaßlicher Wille von Menschen mit geistiger Behinderung - ethische, pflegewissenschaftliche und juristische Aspekte
Riedel, A.; Stolz, K.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2013 · Heft 1 · S. 9 bis 12
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit dem Jahr 2009 ist in § 1901a BGB gesetzlich geregelt, unter welchen Umständen eine Patientenverfügung oder - falls nicht vorhanden - Behandlungswünsche und mutmaßlicher Wille des Patienten beachtlich sind und auf welche Weise dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten Ausdruck und Geltung verschafft werden darf und muss. Meist geht es um die Frage, ob eine lebenserhaltende oder lebensverlängernde Maßnahme begonnen, weitergeführt oder abgebrochen werden soll. Im Vordergrund der gesetzlichen Regelung ebenso wie in der einschlägigen Rechtsprechung stehen Menschen, die zwar in der „aktuellen Lebensund Behandlungs…