CareLit Fachartikel

Behandlungswünsche und mutmaßlicher Wille von Menschen mit geistiger Behinderung - ethische, pflegewissenschaftliche und juristische Aspekte

Riedel, A.; Stolz, K.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2013 · Heft 1 · S. 9 bis 12

Dokument
140953
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Riedel, A.; Stolz, K.;
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 22
Seiten
9 bis 12
Erschienen: 2013-01-01 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Seit dem Jahr 2009 ist in § 1901a BGB gesetzlich geregelt, unter welchen Umständen eine Patientenverfügung oder - falls nicht vorhanden - Behandlungswünsche und mutmaßlicher Wille des Patienten beachtlich sind und auf welche Weise dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten Ausdruck und Geltung verschafft werden darf und muss. Meist geht es um die Frage, ob eine lebenserhaltende oder lebensverlängernde Maßnahme begonnen, weitergeführt oder abgebrochen werden soll. Im Vordergrund der gesetzlichen Regelung ebenso wie in der einschlägigen Rechtsprechung stehen Menschen, die zwar in der „aktuellen Lebensund Behandlungs…

Schlagworte

BEHINDERUNG ENTSCHEIDUNG LEBENSQUALITÄT ETHIK INDIKATION THERAPIE MENSCHEN FAKULTÄT ARBEIT GESUNDHEIT PATIENTEN RECHTSPRECHUNG ZEIT REFLEX AUFMERKSAMKEIT WAHRNEHMUNG