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Überstundenvergütung - Auslegung eines Arbeitsvertrags BGB § 305c Abs. 2, § 307 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 611 Abs. 1, § 612; BUrlG § 7 Abs. 4

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2013 · Heft 1 · S. 37 bis 41

Dokument
141003
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 17
Seiten
37 bis 41
Erschienen: 2013-01-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Das Landesarbeitsgericht hatte die Rechtsfrage zu entscheiden, ob der Klägerin Ansprüche auf Vergütung von Überstunden und Abgeltung von Urlaub zustehen. Dabei spielte die Frage, ob auch nicht ausdrückliche angeordnete Überstunden vergütungsrechtlich als Überstunden zu bewerten sind eine erhebliche Rolle.

Schlagworte

VERGÜTUNG ARBEITNEHMER ARBEITSZEIT ARBEITSVERTRAG RECHTSPRECHUNG URLAUB PATIENTEN ROLLE HÖHE ZEIT ARBEITSVERHÄLTNIS VERHALTEN ES PRAXIS PflegeRecht Neuwied