Nichtigkeit eines Kooperationsvertrags zwischen zahnärztlicher Praxisgemeinschaft und Dentallabor aufgrund berufsund wettbewerbsrechtlichen Verstoßes BGB §§134, 139, 242; MBO-ZÄ a…
Finn, M.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2013 · Heft 2 · S. 28 bis 30
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Letztlich sollte den Zahnärzten nach Auflösung ihres Eigenlabors eine wirtschaftliche Partizipation an den von ihnen generierten Umsätzen ermöglicht werden. So trugen sie denn im Prozess selbst vor, einziger Zweck der Vertragskonstruktionen sei nach Wegfall des Qualitätssicherungsaspekts (durch das Ausscheiden der Zahntechnikerin P), sich durch die Vergabe von Zahntechnikerleistungen eine »weitere Einkommensquelle im Sinne eines Selbstbelohnungssystems« zu verschaffen. Ein darin liegendes wettbewerbswidriges Verhalten wollen die beklagten Zahnärzte — kaum überraschend - freilich zunächst nicht erkannt haben.