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Nichtigkeit eines Kooperationsvertrags zwischen zahnärztlicher Praxisgemeinschaft und Dentallabor aufgrund berufsund wettbewerbsrechtlichen Verstoßes BGB §§134, 139, 242; MBO-ZÄ a…

Finn, M.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2013 · Heft 2 · S. 28 bis 30

Dokument
141383
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit und Pflege, Köln
Autor:innen
Finn, M.;
Ausgabe
Heft 2 / 2013
Jahrgang 3
Seiten
28 bis 30
Erschienen: 2013-02-01 00:00:00
ISSN
2191-3595
DOI

Zusammenfassung

Letztlich sollte den Zahnärzten nach Auflösung ihres Eigenlabors eine wirtschaftliche Partizipation an den von ihnen generierten Umsätzen ermöglicht werden. So trugen sie denn im Prozess selbst vor, einziger Zweck der Vertragskonstruktionen sei nach Wegfall des Qualitätssicherungsaspekts (durch das Ausscheiden der Zahntechnikerin P), sich durch die Vergabe von Zahntechnikerleistungen eine »weitere Einkommensquelle im Sinne eines Selbstbelohnungssystems« zu verschaffen. Ein darin liegendes wettbewerbswidriges Verhalten wollen die beklagten Zahnärzte — kaum überraschend - freilich zunächst nicht erkannt haben.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF VERBOT KÜNDIGUNG SELBSTSTAENDIGKEIT QUALITÄTSSICHERUNG THERAPIE ES ZAHNÄRZTE PATIENTEN SCHADENSERSATZ HÖHE VERTRÄGE VERHALTEN LEISTUNG KRANKENHÄUSER BERUFSAUSÜBUNG