Mindestmengen bei Kniegelenk-Totalendoprothese (Knie-TEP)
Schliephorst, I.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2013 · Heft 3 · S. 280 bis 282
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Mindestmengenregelung für Knie-TEP ist eine zulässige Maßnahme zur Qualitätssicherung. Bei dieser planbaren Leistung hängt die Versorgungsqualität von der Leistungsmenge in besonderem Maße ab, da es sich um eine hochkomplexe Leistung handelt, bei der eine regelmäßige Praxis einen über andere Instrumente der Qualitätssicherung so nicht zu gewährenden Einfluss auf die Versorgungsqualität hat. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Regelung bestehen nicht. Ob der G-BA bei der Festlegung der konkreten Mindestmenge von dem ihm zustehenden Entscheidungsspielraum sachgerecht Gebrauch gemacht hat, kann mangels e…