CareLit Fachartikel

Gesetzliche Lockerung für Werbemaßnahmen von Krankenhäusern

Punga, N.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2013 · Heft 3 · S. 283 bis 286

Dokument
141425
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Punga, N.;
Ausgabe
Heft 3 / 2013
Jahrgang 105
Seiten
283 bis 286
Erschienen: 2013-03-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Das Heilmittelwerbegesetz bildet zusammen mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie den Regelungen des ärztlichen Berufsrechts (BerufsOrdnungen der Landesärztekammern) den Rechtsrahmen für die Werbemaßnahmen von Krankenhäusern. Während das HWG unter anderem den Zweck verfolgt, den fachunkundigen Patienten vor unsachgemäßer Beeinflussung zu schützen, dient das UWG dem Schutz der Mitbewerber, Verbraucher und sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Das HWG und das UWG sind nebeneinander anwendbar (§ 17 HWG), sodass Werbemaßnahmen, die nach dem HWG verboten sind, zugleich…

Schlagworte

MARKETING URTEIL THERAPIE BUNDESGERICHTSHOF VERBOT RECHTSPRECHUNG PATIENTEN WERBUNG AUFMERKSAMKEIT KRANKENHÄUSER PERSONEN ANGST TÄUSCHUNG GESUNDHEITSWESEN ARZNEIMITTELVERBRAUCH GESCHICHTE