Gesetzliche Lockerung für Werbemaßnahmen von Krankenhäusern
Punga, N.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2013 · Heft 3 · S. 283 bis 286
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Heilmittelwerbegesetz bildet zusammen mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie den Regelungen des ärztlichen Berufsrechts (BerufsOrdnungen der Landesärztekammern) den Rechtsrahmen für die Werbemaßnahmen von Krankenhäusern. Während das HWG unter anderem den Zweck verfolgt, den fachunkundigen Patienten vor unsachgemäßer Beeinflussung zu schützen, dient das UWG dem Schutz der Mitbewerber, Verbraucher und sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Das HWG und das UWG sind nebeneinander anwendbar (§ 17 HWG), sodass Werbemaßnahmen, die nach dem HWG verboten sind, zugleich…