CareLit Fachartikel

Pflegedienst kann Investitionskosten umlegen

Bartels, T.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2013 · Heft 4 · S. 58 bis 59

Dokument
141729
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Bartels, T.;
Ausgabe
Heft 4 / 2013
Jahrgang 22
Seiten
58 bis 59
Erschienen: 2013-04-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Die 1950 geborene Klägerin ist Miterbin ihrer 2007 verstorbenen Mutter, deren Betreuerin sie war. Neben Wohngeld von 105 Euro bezog die Mutter eigenes Einkommen - eine Altersrente und eine Witwenrente von insgesamt knapp 610 Euro pro Monat. Davon hatte sie eine Warmmiete von 320, 28 Euro zu zahlen. Die Mutter litt an den Folgen eines Schlaganfalls sowie an Diabetes, Erblindung, Altersdemenz und Desorientierung. Sie war seit 2002 als Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 und den Merkzeichen B, G, Bl, H und RF anerkannt und erhielt seit 2003 Leistungen von der Pflegekasse nach Pflegestufe 3.

Schlagworte

PFLEGEPERSONAL LEISTUNG SOZIALHILFE SOZIALHILFETRÄGER VEREINBARUNG KRANKENKASSE HÖHE EINKOMMEN SCHREIBEN ES HAND ENTZÜNDUNG HAUT DESINFEKTION Häusliche Pflege Hannover