Pflegedienst kann Investitionskosten umlegen
Bartels, T.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2013 · Heft 4 · S. 58 bis 59
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die 1950 geborene Klägerin ist Miterbin ihrer 2007 verstorbenen Mutter, deren Betreuerin sie war. Neben Wohngeld von 105 Euro bezog die Mutter eigenes Einkommen - eine Altersrente und eine Witwenrente von insgesamt knapp 610 Euro pro Monat. Davon hatte sie eine Warmmiete von 320, 28 Euro zu zahlen. Die Mutter litt an den Folgen eines Schlaganfalls sowie an Diabetes, Erblindung, Altersdemenz und Desorientierung. Sie war seit 2002 als Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 und den Merkzeichen B, G, Bl, H und RF anerkannt und erhielt seit 2003 Leistungen von der Pflegekasse nach Pflegestufe 3.