CareLit Fachartikel

Mindestlohn bei Rund-um-die-Uhr-Betreuung

WISCHNEWSKI, A.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2013 · Heft 4 · S. 60 bis 61

Dokument
141730
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
WISCHNEWSKI, A.;
Ausgabe
Heft 4 / 2013
Jahrgang 22
Seiten
60 bis 61
Erschienen: 2013-04-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg zum Pflegemindestlohn betrifft alle Pflegedienste, die ihre Patienten außerhalb der von den Krankenkassen finanzierten Intensivpflege rund um die Uhr oder viele Stunden am Tag versorgen. Die Folgen sind weitreichend: Denn nach Auffassung des LAG sind nicht nur die reinen Arbeitszeiten, sondern auch die bloßen Anwesenheitszeiten mit dem Pflegemindestlohn von derzeit 8,75 Euro brutto (West) beziehungsweise 7,75 Euro brutto (Ost) pro Stunde zu vergüten. Eine Betreuungskraft könnte damit unter gewissen Umständen mehr als 6.000 Euro brutto pro Monat verlang…

Schlagworte

URTEIL GERICHT GESETZ BETREUUNG EINRICHTUNG ENTSCHEIDUNG PATIENTEN LEISTUNG HÖHE ZIELE PERSONEN UMWELT ROLLE HAND Häusliche Pflege Hannover