Mindestlohn bei Rund-um-die-Uhr-Betreuung
WISCHNEWSKI, A.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2013 · Heft 4 · S. 60 bis 61
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg zum Pflegemindestlohn betrifft alle Pflegedienste, die ihre Patienten außerhalb der von den Krankenkassen finanzierten Intensivpflege rund um die Uhr oder viele Stunden am Tag versorgen. Die Folgen sind weitreichend: Denn nach Auffassung des LAG sind nicht nur die reinen Arbeitszeiten, sondern auch die bloßen Anwesenheitszeiten mit dem Pflegemindestlohn von derzeit 8,75 Euro brutto (West) beziehungsweise 7,75 Euro brutto (Ost) pro Stunde zu vergüten. Eine Betreuungskraft könnte damit unter gewissen Umständen mehr als 6.000 Euro brutto pro Monat verlang…