CareLit Fachartikel
Zur Zwangsbehandlung Art. 2 Abs. 2 Satz 1, 19 GG
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2013 · Heft 4 · S. 61 bis 65
Dokument
142201
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Urt v. 19.11.2002 wurde der Beschwerde führer wegen Schuldunfähigkeit vom Vorwurf der schweren räuberischen Erpressung frei gesprochen und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Seit Ende Mai 2002 ist er, unterbrochen durch eine Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung im November 2008, die im August 2010 widerrufen wurde, im sächsischen Krankenhaus A. (im Folgenden: Klinik) untergebracht. Nach Diagnose der Klinik leidet er an einer chronifizierten paranoiden Schizophrenie.
Schlagworte
THERAPIE
EINWILLIGUNG
KRANKENHAUS
BUNDESGERICHTSHOF
UNTERBRINGUNG
GESETZ
SCHULDUNFÄHIGKEIT
SCHIZOPHRENIE
SCHREIBEN
ANGST
ZEIT
BUNDESREGIERUNG
RECHTSPRECHUNG
ZWANG
GEWALT
CHARAKTER