CareLit Fachartikel

Transplantationsrecht

Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2013 · Heft 4 · S. 61 bis 64

Dokument
142243
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2013
Jahrgang 65
Seiten
61 bis 64
Erschienen: 2013-04-01 00:00:00
ISSN
2193-5653
DOI

Zusammenfassung

Der Beschwerdeführer und Antragsteller des Ausgangsverfahrens war in dem von der Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens betriebenen Krankenhaus wegen eines Herzleidens in Behandlung. Dieses lehnte die Aufnahme auf die Warteliste für die Organvermittlung zur Herztransplantation ab, weil aufgrund gravierender Verständigungsproblcme und der fehlenden Sicherheit der Compliance - also der Mitwirkung des Patienten bei der Vor-und Nachbehandlung - keine Indikation zur Herztransplantation vorliege. Später wurde der Beschwerdeführer auf Veranlassung eines anderen Krankenhauses auf die Warteliste aufgenommen.

Schlagworte

COMPLIANCE ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG RICHTLINIE AUFNAHME GESPRÄCH HERZTRANSPLANTATION SICHERHEIT PATIENTEN SPRACHE ES VERSTÄNDNIS LUNGENTRANSPLANTATION DEUTSCHLAND LITERATUR THERAPIE