CareLit Fachartikel

Legitime Kooperationen nicht bestrafen

Conradi, C.; · Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2013 · Heft 5 · S. 52 bis 53

Dokument
142646
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Health & Care Management, Bad Wörishofen
Autor:innen
Conradi, C.;
Ausgabe
Heft 5 / 2013
Jahrgang 4
Seiten
52 bis 53
Erschienen: 2013-05-01 00:00:00
ISSN
2191-2432
DOI

Zusammenfassung

Mitte April fand eine Anhörung im Bundestag zu den Plänen Bahrs statt. Dabei wies Stefan Graf von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf einen nicht unbedeutenden Mangel in dem Entwurf hin. Bislang fehlt nämlich eine scharfe Abgrenzung zwischen strafbaren Handlungen und gewollten Kooperationen. So müsse beachtet werden, dass die Akteure im Gesundheitswesen in Praxisnetzen, bei der integrierten Versorgung, der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung darauf angewiesen seien, Absprachen zu treffen. Lesen Sie auf der nächsten Seite, wie unsere Experten die Pläne beurteilen.

Schlagworte

GESUNDHEITSWESEN KORRUPTION BETRUG FDP RECHT SOZIALGESETZBUCH DEUTSCHLAND STRAFE PATIENTEN VERHALTEN VERTRAUEN LESEN BERUFSGRUPPEN SCHAFE REGIERUNG PERSONEN