Legitime Kooperationen nicht bestrafen
Conradi, C.; · Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2013 · Heft 5 · S. 52 bis 53
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mitte April fand eine Anhörung im Bundestag zu den Plänen Bahrs statt. Dabei wies Stefan Graf von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf einen nicht unbedeutenden Mangel in dem Entwurf hin. Bislang fehlt nämlich eine scharfe Abgrenzung zwischen strafbaren Handlungen und gewollten Kooperationen. So müsse beachtet werden, dass die Akteure im Gesundheitswesen in Praxisnetzen, bei der integrierten Versorgung, der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung darauf angewiesen seien, Absprachen zu treffen. Lesen Sie auf der nächsten Seite, wie unsere Experten die Pläne beurteilen.