Vorstationäre Behandlung am Ende?
Salome, R.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2013 · Heft 5 · S. 31 bis 32
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Patient wird vom Vertragsarzt wegen des Verdachts auf ein Rezidiv eines Non-Hodgkin Lymphoms eingewiesen. Die ersten Untersuchungen ergeben jedoch, dass die Sorge unbegründet war: ein Rezidiv liegt nicht vor und der Patient wird nicht aufgenommen. Stattdessen wird eine vorstationäre Pauschale berechnet {„Vorstationär ohne nachfolgende stationäre Behandlung). Die Kasse bezahlt nicht. Das Sozialgericht Kiel und das Landessozialgericht Schleswig-Holstein sehen die Kasse dabei im Recht. Der Fall steht jetzt auf der Agenda des ersten Senats des BSG (Bi KR 21/12 R).